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chungsrtchter betroffen machte, während die Mitglieder des Kriegs-gerichts einander verwundert ansahen.
„Nun meinetwegen, wenn Ihr die Frage deßhalb verwerft.Weil ihre getreue Beantwortung Euch selber benachtheiligen könnte,so finde ich das durchaus vernünftig und zweckmäßig: dann müßtIhr aber auch die Folgen wohl in'S Auge fassen, die es für Euchselbst haben kann, wenn einmal Eure Sache zur Berathung kommt."
„Ich verwerfe sie nach allgemeinen Prinzipien," erwlederteJthuel. „Was auch Kapitän Rule über die Sache gesagt habenmag, falls er nämlich irgend etwas zur Vertheidigung derselbengesagt hat — falls er also, sage ich, irgend etwas über dieseSache gesagt hat, so kann cs nicht als Zeugniß gelten, weil einBeweis nach dem Hörensagen ans der ganzen Welt gegen dasGesetz ist."
Die Mitglieder sahen den Untersuchungsrichter an, der denBlick mit geziemendem Ernste erwiederte. Endlich wurde auf denAntrag Sir Fredericks das Sitzungszimmer geleert, um die Sacheim Geheimen zu besprechen.
„Wie ist das, Mr. Untersuchungsrichter?" fragte Cuffe, sobalddie Küste gesäubert war; „es ist für uns von der äußersten Wich-tigkeit, den jetzigen Standpunkt jenes LuggerS zu erfahren. HaltetIhr auch dafür, daß die Frage gegen das Gesetz sey?"
„Ihre Wichtigkeit läßt sie als paffend erscheinen, — so glaubeich, Sir; was ihre Gesetzmäßigkeit betrifft, so sehe ich nicht ein,wie der Umstand, daß sie im Laufe der Unterredung zur Sprachekam, Einfluß darauf haben sollte."
„Meint Ihr wirklich ?" bemerkte Sir Frederick mit einem Ernst,den man sonst nicht an ihm gewöhnt war. „Gesetzmäßigkeit ist derRuhm der englischen Justiz und ich müßte cs ausnehmend tadeln,wenn wir gegen diesen wesentlichen Punkt verstießen. WaS man ge-sagt hat, muß man gehört haben, wenn man'S wiederholen sollund so sieht dieß nicht viel anders aus, denn wie ein Zeugniß vom