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„ Meine Herrn Geschworenen, ich hätte eigentlich das Verhör,welches der Anwalt des Gefangenen führte (da derselbe Fragenstellte, welche dem Verhörten die Worte in den Mund legten),unterbrechen sollen, wenn ich nicht die feste Ueberzeugung hegte,daß das Gesetz des Landes über was immer für einen Vortheil(ich meine gesetzlichen Vortheil), der sich durch List-erringen läßt,erhaben ist. Der Beistand des Gefangenen, meine Herrn, hatsich die Mühe gegeben, Euch (im Gegensatz zu Eurem eigenengesunden Menschenverstand) zu dem Glauben zu bereden, daß dasRichten einer Büchse auf einen Constable (mag er nun ein per-manenter oder jeweiliger scyn) eine ganz unschuldige Sache sei),und daß die Gesellschaft (ich meine das Gesammtwohl, meineHerrn) nicht im Mindesten dadurch gefährdet werde. Mögt Ihrmir aber Eure Aufmerksamkeit leihen, während wir die Einzeln-heiten dieses hochgefährlichen Verbrechens betrachten."
Hier begünstigte Herr Van der School die Jury mit einemAuszug aus dem Zeugenbericht, den er in einer Weise vorbrachte,welche geeignet war, die geistigen Fähigkeiten seiner Zuhörer ineine gänzliche Verwirrung zu bringen. Nach dieser Auseinander-setzung schloß er, wie folgt:
„Und nun meine Herrn, nachdem ich klar dargethan habe,welch eines schweren Vergehens dieser unglückliche Mann sichschuldig gemacht hat (unglücklich, sowohl in Anbetracht seiner Un-wissenheit als seiner Schuld), überlasse ich die Sache Eurer eigenenGewissenhaftigkeit — nicht im Mindesten zweifelnd, daß Ihr dieWichtigkeit (trotz dem, daß der Anwalt des Gefangenen söhneZweifel sich verlassend auf Euer früheres Verdictj so zuversichtlicheinem günstigen Ausgang entgegen zu sehen scheint) der Bestrafungdes Verbrechers einsehen und die Würde deS Gesetzes wahren werdet."
Die Reihe kam jetzt an den Richter, sich seiner Obliegenheitzu entledigen. Sie bestand in einer kurzen, verständlichen Zusam-menfassung der Zeugenaussagen, wobei er aus den Kunstgriff, wel-