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Gesetz, welches den Pächter anhält, für die Benützung seinesHauses oder seiner Farm Zahlung zu leiste», nicht unter diese Zahlgehört. Tubbs hatte aber so oft gehört, es sey etwas außeror-dentlich Antirepublikanisches, wenn Einer dem Andern Renten zahle,daß ihm dies nicht aus dem Kopf hinauswollte; er war daher nichtgeneigt, so leicht nachzugeben.
„Nun ja," antwortete er, „ich muß zugeben, daß wir alsMenschen Vieles gemein haben mit Königreichen; aber darausfolgt noch nicht, daß dieses Gemeinsame auch in Dingen von soaristokratischer Natur bestehen müsse. Ein freies Land muß freieLeute haben, und wie kann ein Mann frei seyn, wenn ihm dasLand nicht eigen gehört, auf dem er seinen Lebensunterhalt gewinnt?"
„Und wenn er auf dem Eigenthum eines Andern seinen Le-bensunterhalt gewinnt, so denke ich, er sollte ehrlich genug seyn,für die Benützung Zahlung zu leisten."
„Aber wir sind der Ansicht, es sollte nicht das Eigenthumeines Andern seyn, sondern dem gehören, der es bearbeitet."
„Sagt mir nur Eines — laßt Ihr nie ein Stück Feld aneinen armen Nachbar ab und bedingt Euch dabei einen Antheilam Ertrag aus?"
„Ja wohl, wir alle thun dies — einmal um den Leuten einenGefallen zu erweisen, und dann um doch noch etwas Weiteres zuerzielen, wenn wir mit eigener Arbeit überhäuft sind."
„Und warum soll nicht die ganze Erndte dem gehören, derdas Feld bearbeitet?"
„Oh dies ist nur ein Geschäft im Kleinen und kann Niemandschaden. Aber die amerikanischen Institutionen haben nie beabsich-tigt, daß eine große privilegirte Klaffe unter uns bestehen solle,wie die der Lords in Europa."
„Jst's Euch nie schwer geworden, für ein so abgelassenesStück Feld den ausbedungenen Antheil zu erhalten?"
„Ja wohl. Es gibt eben so gut erbärmliche Nachbarn, als