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„Dies ist ein Besitzthum, für das man Wahl einen Kampfwagen darf," sagte mein Onkel, als wir langsam dahintrotteten,„obschon es bisher nicht säuberlich ergiebig für seinen Besitzer war.Das erste halbe Jahrhundert eines derartigen amerikanischen Ei-genthums trägt dem Grundherrn selten viel weiter ein, als Müheund Verdruß."
„Und nach dieser Zeit kommt der Pächter her, um es als Lohnfür seine Mühe zu einem ihm beliebigen Preis an sich zu reißen."
„Ach, welche Beweise allenthalben, wo immer das Auge ruht,von der Selbstsucht des Menschen und von seiner Unfähigkeit,ohne Zügel die Angelegenheiten der Gesammtheit zu ordnen! InEngland streitet man sich mit den Grundherrn, die eine wirklicheAristokratie bilden und in der Gesetzgebung sitzen, über die Art,wie diese sich und den Ertrag ihrer Länderei schützen, während hierder wahre Eigenthümer des Bodens sich gegen die Macht der Zah-len, gegen das Volk, welches bei uns die einzige Aristokratie bil-det, wehren muß, um sein Eigenthumsrecht in der einfachsten undnacktesten Form zu erhalten. Diesen beiden Bedrückungen liegt eingemeinsames Laster zu Grund — das Laster der Selbstsucht."
„Aber in welcher Weise sind Mißbräuche, wie diejenigen, überwelche wir uns hier beklagen — Mißbränche von der schändlich-sten Art, da der Unterdrücker so viele sind und sie durch ihre Zahlsich aller Verantwortlichkeit entheben — zu vermeiden, wenn mandem Volk das Recht gibt, sich selbst zu beherrschen?"
„Gott sey dem Lande gnädig, wo ein solches Selbstrcgimcntim buchstäblichen Sinne des Worts besteht, Hngh! Der Ausdruckist blos konventionell und bedeutet, im geeigneten Lichte betrachtet,eine Regierung, in welcher die Quelle der Gewalt in der Ge-sammtheit der Nation liegt und nicht von einem 'einzelnen Sou-veräne ausgeht. Weun ein Volk, das seinen Erfahrungen einepassende Erziehung verdankt, ruhig seine Geschäftsführer wähltund ohne Vorurtheil an's Werk geht, um eine Reihe von Principien