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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
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Ich hab' nie gehört, daß es hierauf abgesehen wär'."

Wenn Jemand einen Anspruch auf das Eigenthum hat, wer-den nicht die Gerichtshöfe eine Prüfung vornehmen?"

Ja, ja wenn Ihr so meint; aber ein Pächter kann keinenRechtstitel aufbringen gegen seinen Grundherrn."

Wie sollte auch dieser dazu kommen? Als Pächter kann erkeine Ansprüche haben, als die, welche ihm sein Grundherr ver-leiht, und es wäre Betrug und Spitzbüberei zumal, wenn sichEiner unter dem Vorwande des Pachts aus einer Farm festsetzte,um dann erst hervorzutreten und sie als Eigenthümer anzusprechen.Glaubt ein Pächter bessere Rechte zu haben, als sein Grundherr,so versetze er die Farm in den Zustand, wie sie war, eh er denPacht antrat, und dann kann ja, dächte ich, der Staat die Besitz-titel untersuchen."

Ja, ja in dieser Weise ging's Wohl; aber die Leutewollen's anders haben. Sie verlangen von: Staat, daß er einegesetzliche Untersuchung vornehmen lassen und wo möglich die Grund-herrn von ihren Ländereien fortjagen soll, damit sie an ihrer Stattdie Farmen an sich bringen können."

Aber dies wäre nicht ehrlich von solchen, welche die Far-men gar nichts angehen. Wenn sie dem Staat gehören, so mußer darauf sehen, daß er möglichst viel dafür erlöst und hiedurchdem ganzen Volk eine Steuerlast erspart wird. Die ganze Ge-schichte kommt mir wie eine Spitzbüberei vor."

Ich glaub', 's ist gerad' dies und nichts anderes! Wie Ihrsagt, der Staat wird den Besttztitel untersuchen, wie er ist, undwir brauchen um deswillen keine Gesetze."

Wie meint Ihr würde wohl der Staat ein Gesetz er-lassen, daß die Forderungen, welche gegen die Patrone geltendgemacht werden, einer Untersuchung zu unterwerfen seyen, nach-dem die Handwerkslente ihre Rechnungen eingeschickt haben?"