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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
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zahlt werden, so ist dies wohl das Nämliche, wie wenn in so undso viel Geld bezahlt würde im Gegentheil sogar leichter fürden Gnts-Jnsassen, da ihn die Hühner nicht so sauer ankommen,wie die klingende Münze. Gewiß ist ei» Mann viel besser daran,wenn er seine Schulden in dem zahlen darf, was er selber erzielt."

Wahrhaftig, so kömmt mir's auch vor! aber hier herum undauch zu Albany schwatzen die Leute davon, es sey feudal für einenMann, daß er in die Geschästsstnbe des Grundbesitzers ein paarHühner tragen solle; der Grundbesitzer selbst aber sey ein Aristokrat,weil er dies verlange."

Nun, wenn man dieses Geschäft nicht gerne selbst besorgt,so kann man ja einen Knaben, ein Mädchen oder einen Niggerdamit beauftragen."

Dies wohl; denn weiter wird nicht verlangt, als daß mandas Federvieh wirklich liefere."

Und wenn der Patron vielleicht seinem Schneider oder seinemSchuhmacher etwas schuldig ist, muß er ihn nicht in seiner Werk-statt oder sonstwo aufsuchen, um ihn zu bezahlen, sofern er nichthaben will, daß er von Gerichts wegen um die Forderung be-langt wird?"

Dies ist auch wahr. Jungen, erinnert mich daran, daßich's heute Abend Josh sage. Ja, der größte Grundbesitzer im Landmuß seinen! Gläubiger nachlaufen, oder sich verklagen lassengerade so wie der geringste Pächter."

Und er muß natürlich in etwas Bestimmtem zahlen inGold oder Silber?"

Ja in einem gesetzlichen Zahlungsmittel. Dies gilt demEinen, wie dein Andern."

Und wenn Euer Herr Littlepage einen Lieferungsvertrag un-terzeichnete, vermöge dessen er sich anheischig machte. Jemandenauf seinen Gütern den Ertrag jenes Obstgartens abzulassenmüßte er da die Aepfel nicht auch bringen oder schicken?"