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die Noth zum Diebstahl verleitet werden. Durch die Erklärung desKriegsgesetzes wird in einem Sinne der Unschuldige mit dem Schul-digen in Strafe genommen, und so ergeht es in hundert Fällen.Hier aber handelt es sich nur nur die Frage: ist es weiser und besser,die Demagogen und jene Störer des öffentlichen Friedens, welcheihr Stimmrecht zu schlechten Zwecken zu gebrauchen wünschen, durcheine so einfache Maßregel ihrer Waffen zu berauben, oder ihnen zugestatten, daß sie durch den schreiendsten Mißbrauch ihrer politischenPrivilegien ihre Anschläge durchsetzen?"
„Und was würde Euch bestimmen, eine Stadt ihres Stimm-rechts für verlustig zu erklären?"
„Die durch Zeugenschaftsbeweis erhärtete Anklage vor einemöffentlichen Gerichtshof. Die Richter find unter solchen Umständendie passende Entscheidungsbehörde und würden ohne Zweifel inzwanzig Fällen neunzehnmal recht urtheilen. Es liegt im Inter-esse eines jeden Bürgers, der das Stimmrecht nach reinen Grund-sätzen geübt zu sehen wünscht, daß ihm ein derartiger Schutz ver-liehen werde gegen solche, die mit ihrer Stimmberechtignng ganzandere Zwecke zu verfolgen wünschen. Allerdings kann zuvor einFriedensbeamter sein passe eomUMiis oder auch das Volk zumBeistand aufbieten. Erscheint letzteres in zureichender Anzahl, umdie Rebellen zur Ordnung zu verweisen — wohl und gut; andern-falls aber ist der Beweis geliefert, daß die Bewohner des Distriktsnicht würdig sind, als freie Männer ein Stimmrecht zu üben. Die-jenigen, welche eines unserer schönsten Privilegien mißbrauchen,haben kein Anrecht an unsere Sympathieen, und was die Art derAusführung einer solchen Maßregel betrifft, so dürfte sie wohl leichterledigt werden können, wenn man nur erst über den Grundsatz zuStande gekommen ist."
DaS Gespräch währte wohl noch eine Stünde fort, und Nach-bar Hall entwickelte seine Ansichten noch ausführlicher. Ich hörteihm mit freudiger Neberraschung zn.