schlichen, Wege nicht geschehen kann, so greift er, um seine Absichtendurchzusetzen, zu Mitteln, welche allen Gesetzen Hohn sprechen.Störer des öffentlichen Friedens machen ihre eigenen Gesetzwidrig-keiten zu einer Grundlage weiterer Nebertretnngen und fußen darauf,wie auf einem rechtlichen Boden, weil sie diesen nirgends andersfinden können." Ich habe einige Zeitnngsblättcr durchlesen und ausden darin enthaltenen Proklamationen u. s. w. die Entdeckung ge-macht, daß in Betreff dieser köstlichen Politik die Gesetzgeber sowohlals die Gesetzübcrtreter unter dem gleichen Hütchen spielen. Nichteine Seele tritt mannhaft auf gegen die beabsichtigten Rcchtsstö-rungen, und die bereits stattgehabten Verbrechen werden als Gründevorangestellt, warum man Zugeständnisse machen und ihnen aufdiese Weise Vorschub leisten müsse. Unsere Institutionen gebendie Mittel an die Hand, allen ungerechten und ungesetzlichen Zu-sammenrottungen mit Nachdruck zu begegnen; aber statt dieselbenin Anwendung zu bringen, erklärt man eben diese Umtriebe füreinen hinreichenden Grund zu Abänderung der Gesetze selbst, undman begeht gegen die einzelnen Bürger das schreiendste Unrecht,nur damit die Herren der Gewalt bei dem großen Haufen ihre Po-pularität und damit bei Wahlen die Stimmenmehrheit nicht verlieren."
„Dies ist ein Verfahren, welches nur bei dem Vorhandenseynbegründeter Beschwerdemomente in Anwendung kommen kann, und hie-von ist doch in dem Falle der Pächter nirgends auch nur ein Scheinaufzufinden. Den gedankenlosen Pöbel kann man zwar in Betreffdes Pachtsystems durch die Abzugsbürgschaften, die fetten Hühner,die Holzlasten und die Arbeitstage irre führen; aber meine Verträgesind insgesammt auf drei Lebensdauern festgesetzt und stipnliren dieRente in baare», Geld, ohne daß eine Klausel angefügt wäre,welche im Gerüche des Feudalismus steht, vbscho» ich nicht einsehenkann, warum eine Ucbereinkunft auf Naturalleistungen mehr vondem Charakter des Feudalwcsens an sich tragen soll, als jede an-dere. Könnte man doch ebensogut von einem Vasallen- und Lehen-