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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
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die Landbesitzer erhalten aus diesem einfachen Grunde eher wenigerfür ihren Boden, als er werth ist. Ihr denkt deßhalb, wenn maneinen Pächter zwinge, für die kurze Dauer von fünf Jahren einenVertrag einzugehen, so erwachse ihm daraus ein Nachtheil, und erfalle mehr der Willkühr des Grundherrn anheim, weil er natürlichwünschen müsse, sich die Kosten und Mühen eines Umzugs zu er-sparen; auch liege es in seinem Interesse, die angesäeten Aecker zuschneiden und den Ertrag des von ihm gemachten und verführtenDüngers einzuheimsen. Ich sehe Wohl, wie Ihr da rechnet, jungerSir; aber Ihr seyd kläglich weit hinter der Zeit zurück."

Dann müßte die Zeit in der That wunderlich seyn! Durchdie ganze Welt herrscht die Ansicht, daß Pachtverträge von langerDauer im Interesse des Pächters liegen, und oavteris xariduskann dieß Verhältniß durch nichts geändert werden. Wohl könnendurch eine derartige Maßregel Recht, Moral und eine bestimmteGesetzgebung verletzt werden; aber wie wäre ein neuer Steuersatzim Stande, uns unsere Berechtigungen überhaupt zu entreißen?Nach der Art, wie ich anderweitig auf Ravensnest besteuert bin,hätte ich aus hundert Dollars Renten etwa fünfundfünfzig Centszu bezahlen; wer kann wohl glauben, ich werde um einer solchenAuflage willen ein Besitzthum aufgeben, das sich in meiner Fa-milie durch fünf Generationen vererbt hat?"

Ganz schön, Sir, ganz schön! prächtige Worte aber ichmöchte Euch rathen, ja nicht von Euren Vorfahren zu sprechen.Heut zu Tage können sich Grundbesitzer nicht ungestraft aus ihreVorfahren berufen."

Ich erwähne der meinigen blos als eines Grundes für dienatürliche Vorliebe, die mich an meine Güter fesselt."

Dieß könntet Ihr thun, wenn Ihr ein Pächter wäret, aberals einem Grundbesitzer läßt man es Euch nicht hingehen. BeimGrundbesitzer wird es zu aristokratischem, unerträglichen! Stolze,