sie sich noch durch Anempfehlung eines Vergleichs, der sogar alsbloßes pccnniäres Abhülfsmittcl ein schreiendes Unrecht in sich saßt."
„Ihr setzt mich in Erstaunen, Sir! Welcher Vorschlag mag.wohl hier ausgebrütet worden seyn?"
„Die Rcnssellaers sollten von jedem Pächter eine Summe er-halten, welche Interessen im Werth der gegenwärtigen Rente ab-würfe. Nun handelt sichs hier zuvörderst um einen Bürger, derbereits so viel Vermögen hat, als er braucht, und nicht blos zuleben wünscht, um Geld zusammenzuscharren. Sein Habe ist, was Be-quemlichkeit, Sicherheit und Ertrag betrifft, nicht nur zu seiner vollenZufriedenheit, sondern auch in einer Weise angelegt, die in einigender edelsten Gefühle seines Wesens ihren Grund hat. Das Eigen-thum ist im Laufe von zwei Jahrhunderten durch eine Reihe vonVorfahren bis auf ihn gekommen, ist geschichtlich mit seinemNamen verweben, er wurde darauf geboren, hat darauf gelebt undhofft darauf zu sterben — kurz, es ist ein Gut, an dem die theuer-sten Erinnerungen seines Herzens haften. Weil nun ein Zwischen-käufer, der sich vielleicht vor sechs Monaten auf einer seiner Farmeneingekauft hat, den aristokratischen Wunsch fühlt, keinen Grund-herrn zu haben und eine Farm eigen zu besitzen, an die er blosdurch sein Pachtverhältniß ein Anrecht hat, so wirft der Gonvcrnenrdes großen Staates New-Uork das Gewicht seiner amtlichen Stellunggegen den alten Erbeigenthümer des Bodens in die Waagschale,indem er in einem offiziellen Dokument, einen feierlichen, auf dieStimmung des öffentlichen Haufens berechneten Rath ertheilt, ver-möge dessen besagter Grundeigenthümer abtreten soll, was er nicht,zu verkaufen, sondern zu behalten wünscht, und dies zu einem Preise,der meiner Ansicht nach weit unter dem wahren Geldwerth steht.Wir haben da eine verzweifelte Freiheit, wenn sie solche Sprüngemacht!"
„Die Sache wird noch schlimmer durch den Umstand, daß jedervon den Renssellaers auf seinen Besitzungen ein Hans hat, welches