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„Je nun, die Pachtbriefe lauten anf ewige Dauer, und derPächter kann nicht vertrieben werden. Bei sonst gleichen Verhält-nissen ist's über die ganze Welt nur um so besser, je länger diePachtzeit währt. Setzen wir den Fall, von zwei Farmen sey dieeine auf fünf Jahre, die andere auf immer in Pacht gegeben.Welcher Pächter ist nun unabhängiger von dem politischen Einflüsseseines Grundherrn, auch abgesehen davon, daß es aus verschie-denen Ursachen in Amerika unmöglich ist, bei öffentlichen Ver-handlungen in dieser Weise die Stimmen zu beherrschen? Sicher-lich derjenige, der einen Vertrag auf ewige Zeiten hat. Erist eben so unabhängig von seinem Grundherrn, wie dieser vonihm, mit der einzigen Ausnahme der Rcntenpstichtigkeit, und indieser ergeht es ihm gerade, wie jedem andern Schuldner — wieetwa dem Armen, der für eine Reihe von Jahren bei demselbenHandelsmann auf Borg holt. Hinsichtlich der Benützung desGrund und Bodens, die natürlich dem Pächter wünschenswerthseyn muß, erwächst Letzterem augenfällig durch die lange Dauerseines Vertrags eine ungebundene Stellung, während ein Anderer,der blos aus fünf Jahre gepachtet hat, nach Ablauf dieser Zeit fort-gcwiesen werden kann. Was nun eine etwaige Veräußerung desEigenthums betrifft, so findet hier nicht der mindeste Unterschiedstatt, sintemal der Grundbesitzer in dem einen Fall wie in demandern seinen Willen hat. Mag er sich von dem, was ihmgehört, nicht trennen, so darf unter was immer füreinemSystem kcin Ehre n mann weder mittelbar no chunmittelbar ihn dazu zwinge» — und es wird über-haupt auch keinem Ehrenmann einfallen, es zu wollen."
Ich habe einige von den Worten meines Onkels No in ge-sperrter Schrift abdrucken lassen, da der Geist der Zeiten, nichtder der Institutionen dergleichen Fingerzeige nöthig macht.Fahren wir übrigens in unserm Gespräch fort.
„Ich verstehe Euch jetzt, Sir, obschon ich die Unterscheidung,