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macht so viel Wesens davon, daß sämmtliche Staaten-Constitutio-nen den Grundsatz enthalten, kein Eigenthum sey anders, als aufdem gebührenden Wege des Gesetzes antastbar, und wenn maneine derselben liest, so sollte man glauben, die Habe eines Bür-gers sey eben so heilig gehalten, wie seine Person. Nun habeneinige dieser Pachtländereien schon bestanden, als der Staatseine Institutionen schuf, und hiermit noch nicht zufrieden, hatNew-Dork gemeinschaftlich mit den übrigen Staaten in der Ver-fassung der Union die feierliche Erklärung niedergelegt, diese Rechts-verhältnisse nie zu stören. Gleichwohl lassen sich Menschen finden,welche mit kühner Stirne behaupten, ein Sachbestand, der eigent-lich in unsern Institutionen liegt, stehe mit denselben im Widerspruch."
„Vielleicht haben Sie dabei den Geist und die Tendenz imAuge, Sir."
„Dies könnte wenigstens einigen Sinn haben, obschon langenicht so viel, als die Lärmmacher meinen. Der Geist von Staats-Einrichtnngen liegt in den gesetzlichen Zwecken derselben, und eswürde schwer fallen, zu beweisen, daß ein Pachtsystem unter wasimmer für Zahlungsbedingungen im Widerspruch mit Institutio-nen stehe, welche die vollen Rechte des Eigenthums anerkennen.Die Verbindlichkeit znr Zahlung einer Rente hat keine größere po-litische Abhängigkeit znr Folge, als der Credit, den man im näch-sten besten Kaufladen genießt; ja, bei Verträgen, wie die der Rens-selaers sind, ist man sogar noch ungebundener, da ein Buchschuld-ner jeden Augenblick gerichtlich belangt werden kann, der Pächteraber genau weiß, wann er zu zahlen hat. Gerade hierin liegt diegroße Abgeschmacktheit derer, welche das Pachtsystein als aristo-kratisch verschreien, denn sie sehen nicht ein, daß die gedachtenVerträge den Pächter weit mehr begünstigen, als jeden andern."
„Ich muß Euch bitten, Sir, mir dies näher zu erklären, daich zu unbewandert in der Sache bin, um sie zu verstehen."