Druckschrift 
26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
Entstehung
Seite
32
Einzelbild herunterladen
 

gerade durch das Verhältniß, über welches sie sich beschweren, zueinem Eigenthum gelangt sind. Mit Tilgung des Vertrags sindalle ihre Rechte erloschen. Ruf welche Grundlage hin kann nunein ehrlicher Mann behaupten, er besitze Ansprüche außer denen,welche ihm durch sein Pachtverhältniß zugetheilt sind? Nud selbstangenommen, daß die Bedingungen beschwerend sind, welcheBefugniß steht den Gouverneuren und Gesetzgebern zu, sich beisolchen Zuständen als Schiedsrichter auszuwerfen? Ich würde nochobendrein jede derartige Einwendung in Folge des allgemein aner-kannten Grundsatzes zurückweisen, daß ein Schiedsgericht aus un-parteiischen Männern bestehen müsse, und dieses Prädikat kommtweder den Gouverneuren noch den Angehörigen des gesetzgebendenKörpers zu. Sie sind ich möchte sagen ohne Ausnahmepolitische Personen oder Parteimänner, und wenn stch's um eineAbstimmung handelt, so würde ich ihnen wahrhaftig kein Ver-trauen schenken. Ebenso gern wollte ich die Entscheidung meinerAngelegenheit einem bestochenen Gericht überlassen."

Es wundert mich, daß der wirklich unparteiische und ehren-hafte Theil der Gemeinschaft sich nicht mit aller Macht erhebt, umdiesem Unwesen ein Ende zu machen; man sollte es mit Stumpfund Stiel ausrotten."

Dies ist eben die schwache Seite unseres Systems, welchesneben hundert schönen Zügen diesen Grundfehler besitzt. Die Ge-setzgebung sowohl als die Verwaltung beruht auf der Annahme,daß jede Corporation Ehrenhaftigkeit und Einsicht genug besitze,um gute Gesetze zu geben und für ihre gute Verwaltung zusorgen. Es ist übrigens eine traurige Erfahrung, daß die Recht-schaffenen sich gewöhnlich leidend verhalten, bis der Mißbrauch un-erträglich wird, während sich der ränkesüchtige Schuft gemeiniglicham rührigsten benimmt. Allerdings gibt es auch Menschenfreunde,die nicht schlummern, aber ihre Anzahl ist so klein, daß sie in demungeheuren Ganzen nur wenig und gegen den Eifer einer feilen