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21 (1845) Die Heimkehr, oder die Verfolgung : ein See-Roman
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auswirken, wenn sie unrechtmäßiger Weise verhaftet wurde. Ichmöchte doch wahrhaftig sehen, welcher Ausländer sich unterstehenwill, in Altengland den englischen Gesetzen Trotz zu bieten."

Wahrscheinlich würde Paul Blunt seine Einmengung aufgegebenhaben, um nicht unwissend einem Uebellhäter Vorschub zu leisten,wenn nicht eine derartige Herausforderung au ihn ergangen wäre;und auch diese würde vielleicht nicht einmal seine Klugheit über-wunden haben, hätte ihn nicht eben jetzt ein flehender Blick ausEva'S schönen blauen Augen getroffen.

Nicht Alle, die sich in einem englischen Hafen an Bord einesamerikanischen Fahrzeugs einschiffen," entgegnete er mit Festigkeit,sind nothwendigerweise Fremde, und auch diesen wird die Gerech-tigkeit nicht verweigert. Man versteht sich in andere» Ländern ebenso gut auf das Habens llorpus, wie in diesem, denn glücklicherweiseleben wir nicht in einem Zeitalter, in welchem Freiheit oder Wissennur das Eigenthum einzelner Ausschließlichen sind. Versteht Ihrüberhaupt etwas von dem Rechte, so muß Euch bekannt seyn, daßZhr gesetzlich eine Frau nicht statt ihres Gatten arretiren lassenkönnt, und daß Eure Bemerkungen über das Habens Oorgris keineBerücksichtigung verdienen."

Wir nehmen hier eine Verhaftung vor, und wer einen Be-amten hindert, eine «»geklagte Person zu arretiren, macht sich derBergung schuldig. Jrrthümlichkeiten müssen durch die Obrigkeitausgeglichen werden."

Ganz richtig sofcrne der Beamte für das, was er thut,Vollmacht hat."

MritS und Haftbefehle können Jrrthümer enthalten, aber dieVerhaftung selbst ist und bleibt Verhaftung," brummte Grab.

Es ist aber doch ei» Unterschied, ob man ein Weib oder einenMann festnimmt. In einem solchen Fall- handelt sich'S um böslicheAbsicht, nicht um ein Versehen und wenn sich diese eingeschüch-