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Zur schönen Literatur und Kunst Theil 12 (1821) Früchte aus den sogenannt goldnen Zeiten des achtzehnten Jahrkunderts
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Nachlese

valircndcn Notionen von Ordnung, Tugend,-Pflicht und Pcovidcnz? Das Auge der Obrig-keit ist hiezu nicht genug; ihate jeder alles Böse waser konnte, sobald sich Gelegenheit und Verhehlungdacbietct, so wäre in der Welt nicht zu leben.

Ein System von heilsamen Notionenist absolut noth wendig zur Stütze einer jedenbürgerlichen Konstitution. Ordnung ist nothwendig,nicht nur zum Wohlseyn, sondern auch, daß einStaat eristire. Ordnung und Regelmaas der Hand-lungen ist aber kein Effekt der Lüste und Leidenschaf-ten, sondern des Urtheils, dieses wird von Notionenund Meynungcn geleitet. In jedem Staat muß alsoein System von heilsamen Nokionen scyn, pravali-rcnde Meynungcn, angenommen, entweder durch Pri-vatvcrnunst und Nachdenken, oder gelehrt und ein-gcpragt durch die allgemeine Vernunft des Publikums,d. i. durch das Landesgcsetz. Wo Menschen ihreeigne Vernunft nicht brauchen können oder wollen,um für sich selbst zu denken und zu untersuchen, dawerden frcylich die ihnen beygebrachte Notionen mehrmit dem Gedachlniß als dem Urtheil gefaßt, folglichsinds Vorurtheile. Diese aber sind nicht wenigerbrauchbar und wahr, obgleich ihre Gründe nicht vonJedermann cingesehcn werden.

Vorurtheile sind Meynungcn, angenommen ohneGründe und Untersuchung. Die ersten Nationenüber gesellschaftliche, moralische, bürgerliche Pflichtenwerden alle als Vorurtheile ausgenommen. Die jungeSeele kann nicht leer bleiben; gieße in sie nicht et-was Gutes, so wird sie das Böse bekommen. Mache