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Zur schönen Literatur und Kunst Theil 12 (1821) Früchte aus den sogenannt goldnen Zeiten des achtzehnten Jahrkunderts
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und Wahrheit ihrer Berichte sichen; und auch nach-dem diese erstattet sind, muß kein Mitglied oder kei-ne Deputation die Akademie in der Entschließungstören, di? sie darüber zu nehmen für gut findetDie Stimmen in einem streitigen Fall werden durchein 8ui?reiAium mit Kugel» entschieden, wenn näm-lich die Frage bis auf Za oder Nein gebracht wor-den. So wäre es auch der Unpgrtheylichkeit gemäß,daß bey allen vorgeschlagenen neuen Mitgliedern dieStimme der Akademie durch ei» gleiches sukkruAiuingehört würde,

6. Das Ganze der Akademie bedarf eines Se-cretairs und eines Präsidenten: beyde sind noth-wcndig, damit das Zerstreuet? ein? Einheit gewinneund erhalte; beyde werden von der Akademie- alssolche, auch besoldet. An den Präsidenten: adressi-ren sich alle Geschäfte und Anfragen, die dgs Ganzeder Akademie angehen; und in nöthigen Fällen tritter mit den Direktoren einzelner oder aller Provjnzial-Depntationen in Unterhandlung, Vor Eröffnung derAkademie ordnet er die Geschäfte, eröffnet sie sodanndurch eine Rede, jn welcher Nachricht gegeben wird,was an jedem Tage Vorkommen soll, und besorgt,(außer den Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes,)die Stimmensammlung und die übrigen Geschäftedes Ganzen. Der Sekretaic ist der Expeditor desPräsidenten in Akademischen Sachen: außer der Ver-sammlung besorget er die Korrespondenz: bey derVersammlung führt er das Protokoll, fertigt unterder Aufsicht des Präsidenten die Acten zum Druckaus und besorget dsc Versendung derselben an diegehörigen Orte. Die Manuscripte und Bücher derAkademie hat er unter seiner Aufsicht: so wie ec