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Während der Topaz aus dem Hafen der Havannah nach derHeimath znrückkehrte, mußte er ungeschickterweise in der Höhe vonMoro sein Wafferstag verlieren; ich machte mich sogleich daran, dasStag auSzuwerfen, als ich von heftigen Krämpfen ergriffen wurde.Es war ein Ansall von Cholera, der mir beinahe das Leben ge-kostet hätte: der Kapitän ließ mich nach dem Hintertheil bringen,wo ich mit der größten Sorgfalt gepflegt wurde, so daß ich, Gottsey Dank, bald wieder genas, aber vor dem Einlaufen in den Hafennur wenig zum Dienst verwendet werden konnte.
»erhängt werde», wenn sich nur der Kongreß nicht die Gewalt anmaßenwollte, die Frage, was Sreräuberei sei und was nicht, aus eigener Macht-vollkommenheit bestimmen zu wollen.
Man wird vielleicht entgegenhalten, der ganze Jrrthum beruhe aufeinem Sprachfehler und die Gerichtsbarkeit, wie sie hier auSgeübt werde,sey darum nicht minder gesetzmäßig. Ist dies aber auch richtig? Kannder Kongreß unter Autorität der Gesetze oder der Konstitution amerika-nischen Bürgern Gesetze vorschreiben, während diese unläugbar unterder Gerichtsbarkeit auswärtiger Staaten stehen? Wird dieses Prinzipzugestanden, was soll dann den Kongreß davon abhalten, Handlungen zubestrafen, welche die Politik fremder Staaten bei nur zeitweiligem Aufent-halte vielleicht sogar von uns verlangt? Kann der Kongreß mich alsSeeräuber verurtheilen, wenn ich in fremden Ländern und unter fremderFlagge Sklavenhandel treibe, so kann er mich gleichermaßen verurtheilen,wenn ich gegen einen oder den andern seiner Bundesgenossen die Waffentrage und doch können von einem amerikanischen Bürger in auswärtigenStaaten unter besonder,! Umständen sogar Kriegsdienste verlangt werden.Dieselbe Schwierigkeit läßt sich dem Grundsätze nach auf die ganze Reihegesetzlicher Verbrechen ansdehnen.
Der Kongreß besteht überhaupt nur zu besonderen Zwecken. Er kannSeeräuberei bestrafen, kann aber für seine Person nicht bestimmen, waSSeeräuberei ist oder nicht, da dies ein Eingriff in die Rechte der Völker-gesetzgebung wäre. Daß er im Allgemeinen die Macht besitzt, die zurAufrcchthaliung seines Negierungssystems erforderlichen Gesetze zu erlaffen,kann in dieser Beziehung kein Recht für ihn begründen, denn die Rück-sichten, welche die Nationen ihrem Verkehre unter sich schuldig sind, werdeneine wirkliche Nothwendigkeit zu einer solchen doppelten Gesetzgebungnie und nimmermehr zugrben. Man setze z. B. den Fall, England würdeNed MyerS. k9