Druckschrift 
3 (1853)
Entstehung
Seite
294
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gestanden, auf, bei seinen Mitgeschwornen auf eineleidenschaftslose Prüfung der vorliegenden Umständehinzuwirken.

Der Staatsanwalt unterbrach den Vertheidiger undverlangte von dem Gerichtshöfe solche unangemesseneAnrufung als unerlaubt zurückzuweiscn und dem Ver-theidiger eine Rüge zu ertheilen. Rothmann wider-sprach, und der Gerichtshof zog sich zurück, es entstandeine Pause, in der Diethelm starr dreinschaute, keineMiene zuckte. Der Gerichtshof trat bald wieder einund erklärte, daß dem Vertheidiger für das Gesagtekeine Rüge zukäme, daß er aber solche persönlicheAnrufung fortan unterlassen müsse. Rothmann fuhrnun fort, mit großem Geschick die Schuld von demAngeklagten zurückzuweisen. Der Staatsanwalt ent-gegnete mit gesteigertem Eifer, und besonders eine Hin-weisung machte Diethelm den Kopf schütteln, da derStaatsanwalt sagte: Der Angeklagte hat gleichsam

als Sühne für sein Verbrechen an einer Menschen-wohnung sich aus den Kerkerwänden den Tod gebenwollen. Der Vorsitzende faßte endlich Alles klar undübersichtlich zusammen, worauf er die Fragen stellte.Rothmann griff die Fassung derselben an, und es be-gann bereits zu dämmern, als die zwölf Männer sichin ihr Berathungszimmer zurückzogen. Einstimmigund vom Steinbauer zuerst vorgeschlagen, wurde Diet-helm zum Obmann gewählt. Er widersprach und ver-langte, daß ein anderer für ihn einstehe, da er selbstin die Verhandlung gezogen sei, aber der Stein-bauer widersprach mit lauernd frohlockendem Blicke.