verhört und Diethelm stellte an diese sogar selbst einigesachgemäße und entscheidende Fragen.
Mittag war längst vorüber, als das sogenanntePlädoyer begann. Rothmann schilderte in ergreifenderRede das Loos des Angeklagten, der sich redlich wiederemporgearbeitet habe, und nun, weil er einmal imElend versunken gewesen war, dem lauernden Ver-dachte und der boshaften Schadenfreude nicht entgehe.So eifrig auch Rothmann seinen Schützling vertheidigte,er ließ sich doch nie zu jener heillosen, alle Sittlichkeitverkehrenden Weise verleiten, wo es immer heißt: „Esist meine heiligste innigste Neberzeugung," währenddieß keineswegs immer der Fall ist. Er verhielt sichganz gegenständlich und suchte nur die Möglichkeit einesandern als verbrecherischen Vorganges in's Licht zusetzen. Es war nicht minder klug als ehrenhaft, daßer die überhand nehmende allgemeine Entsittlichungdurch die muthwilligen Brandlegungen schilderte, wieder erste Gedanke beim Vernehmen der Sturmglockenicht mehr Mitleid, sondern im besten Falle Zorn sei,in der Regel aber ein teuflisches Frohlocken, daß esgelinge den Staat zu Gunsten eines Schurken zu be-trügen, wie da Alles müßig umherstehe und oft dieZimmerleute noch in Hoffnung auf Verdienst durch denNeubau und den Dank des Abgebrannten dem FeuerLuft machen.
Vom aufrichtigen Beklagen dieser Entsittlichungging er auf die Unschuld seines Schützlings über, undjetzt wendete er sich an die Schwurbank und rief „denEhrenmann" dort, der selbst unter so nichtiger Anklage