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12 (1853) Der Wildtöter : eine Erzählung
Entstehung
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mehr für die Wildniß sind. So wäre es für einen Weißen einegroße Sünde, einen Todten zn skalpiren, während es bei einemIndianer eine hohe Tngend ist. Ferner, ein weißer Mann darfnicht Weiber nnd Kinder im Krieg meuchlings niedermachen, wäh-rend eine Rokhhant es darf. Es ist grausame Arbeit, das geb'ich zn; aber für sie ist es eine erlaubte That, während es füruns eine schmähliche That wäre."

Das hängt von Eurem Feind ab. Was das betrifft, einenWilden zn skalpiren, oder selbst ihm die Haut abznziehen, so seheich das ungefähr ebenso an, wie wenn man einem Wolf die Ohrenabschneidet, wegen des ansgefetzten Preises, oder einem Bären dieHaut abstreift. Und dann seid Ihr mächtig auf dem Holzweg,daß Ihr Euch der Rothhänte so annehmt, da doch die Kolonieselbst eine» Preis für den Handel geboten hat; ebenso wie sie fürWolfsohren nnd Krähenköpfe einen zahlt."

Ja, und eine schlechte Sache ist das, Harry. Die Indianerselbst schreien Pfui darüber, weil es gegen der Weißen Gaben ist.Ich behaupte nicht, daß Alles, was weiße Männer thun, eigent-lich christlich ist, und dem ihnen verliehenen Lichte gemäß, denndann wären sie, was sie sein sollten, was sic, wie wir wissen,nicht sind; aber ich will behaupten, daß Ueberlieferung nnd Ge-bräuche nnd Farbe nnd Gesetze solch' einen Unterschied bei denRassen machen, daß es ans die Gaben einwirkt. Ich längne nicht,daß unter den Indianern Stämme sind, von Natur schon verkehrtund ruchlos, wie es solche Nationen gibt unter den Weißen. DieMingo's nun rechne ich zn Jenen, und die Franzmänner, in denCanada's, zn Diesen. In einem rechtmäßigen Kriegszustand, wiewir seit Kurzem haben, ist es Pflicht, alle mitleidigen Gefühle nie-derznhalten gegen Beide, was Leben nnd Tod betrifft; aber wennes sich um Skalpiren handelt, ist es eine ganz andere Sache."

Nehmt doch nur Vernunft an, wenn's Euch beliebt, Wild-tvdter, und sagt mir, ob die Kolonie ein ungesetzliches Gesetz