410
fahren immer am reinsten. Es ergibt stch als ein Folgesatz ansdieser Lehre, daß die Volksvertretung so viel möglich eine wirklichesein müsse, weil durch sie die Sittlichkeit der Nation unfehlbar ge-hoben wird. Elend aber ist der Zustand eines Volkes, in welchemdie Grundsätze und Maßregeln der Regierung unter den Standpunktder in Einzelnen herrschenden Redlichkeit hinabsinken, denn dieseThatsache beweist, wie wenig ein solches Volk sein eigenes Schicksalin Händen hat, und die noch schrecklichere Wahrheit, daß die Ge-sammtmacht dem unglückseligen Geschäfte obliegt, alle diejenigenAnlagen zu untergraben, die zur Tugend wesentlich nöthig sind, undwelche doch schon an sich schwach genug sind in dem beständigenKampfe gegen die persönliche Selbstsucht. Eine strenge gesetzlicheVertretung aller Interessen ist einem im Weltzusammenhange stehendenVolke noch bei weitem nothwcndiger, als einem einfachen, weil dieVerantwortlichkeit, welche das Hanptelement einer freien Regierungs-sorm ist, dazu dient, die Vertreter einer Nation dem Maaßstabe derNationaltugend näher zu halten, als auf andere Weise geschehenkann. Die geltende Ansicht, daß eine Republik nicht ohne einenhohen Grad von Tugend in ihren einzelnen Bürgern bestehen könne,schmeichelt uns Amerikanern so sehr, daß wir uns selten die Mühegebe», die Wahrheit derselben ernstlich zu prüfen. Uns aber er-scheint cs ganz klar, daß in dieser Behauptung Wirkung und Ursacheverwechselt werden. Man sagt, weil das Volk eigentlich Herr istin einer Republik, so muß das Volk auch tugendhaft sein, um gutzu herrschen: so lange man diesen Satz nur gradweise gelten läßt,paßt er ebensogut für jede andere Regierungssorm. Aber es herr-schen Könige, und sicherlich sind doch nicht alle tugendhaft gewesen;und daß Aristokratien mit einem Minimum von Tugend verwaltetworden sind, lehrt der Inhalt unserer Erzählung zur Genüge. Daßunter übrigens ganz gleichen Umständen die Bürger einer Republikans höherer Tugendstnfe stehen werden, als anders regierte Unter-thanen, können wir, als Wirkung dieser Verfassung, gelten lassen;