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Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
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Wissenschaft gereicht, wenn der ununterrichtete Prüferin den Rahmen einer Wissenschaft Inhaltlos sein me-taphysisch- kritisches Wortgewebe flicht , und wie jederPedant vor dem KricgSanfübrer über die Kriegskunstschwatzet: so wird offenbar auf beiden Wegen, sowohlwenn der Lehrer einer Wissenschaft einem andern diePhilosophie und Geschichte derselben unkundig über-laßt, als wenn dieser unkundig des Inhalts jene zuprüfen sich an maßt, das Reich der Wissenschaftennicht gebauct, sondirn verwüstet. In allen Faculta-len bekamen wir kritisches Spinngewebe, und jedereelle Wissenschaft ginge zu Grunde.

Die philosophische Faculkat kann also alle Lehrenin Anspruch nehmen, um ihre Wahrheit der Prüfungzu unterwerfen." *) Sie d a,r f es, wenn sie es kann,d. i. wenn sie die Lehren verstehet und zu prüfen weiß.Sie thut es aber nicht als Faculkat, die zu solcherPrüfung weder gesetzt, noch legitimirt ist; jedes Mit-glied derselben thuts für seine Rechnung, als Kennerder Wissenschaft, über welche er urtheilt, als Gelehrter.Von dem richterlichin Anspruch nehmen," ist inwissenschaftlichen Dingen gar nicht die Rede; der Dis-putant oder streitende Schriftsteller ist Kampfer. Ge-klopft wird der Pankratiast, sobald er in Anspruchnimmt, was er zu bestehen nicht vermag, d. i. was ernicht bestehet, und jedermann in oder außer der Facul-tat hat das Recht und die Macht ihn zu klopfen.

Die philosophische Faculcät kann von der Re-gierung, ohne daß diese ihrer eigentlichen wesentlichenAbsicht zuwider handle, nicht mit einem Interdikt be-legt werden." **) Da die Facultät als Faculkat die

) S» 27. **) S, 27,