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Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
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442
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entstauben sie; ihr Zweck ist Schule zu seyn; des-halb beiße» sie hebe Schulen. Lehrlinge aus nie-der» Schulen sollen sie nicht blos aufnehmen (im-matriculiren) sondern un te r ri chten und zu tüchti-gen Mitgliedern des Staats bilden. Dazu sind siegestiftet; ihre Mitglieder sind Lehrer. Deßbalb istihnen auch die Macht verliehen, nach vorherge-gangner Prüfung geltende Zeugnisse auszustellen, weitman ihnen als Leh rern die Geschicklichkeit dazu zu-traute, und ihnen als b e fte lleten Dienern desStaats Rechtschaffenheit dabei zur Pflicht machte.Verliehen ist ihnen diese Macht, nicht rmt ihnengeboren; sie üben solche nicht als Gelehrte, sondernals dazu bestellte Facultätsmitglieder, außer welcherFacultat ihr Urtheil blos eine Privatmeynung bleibet.Die Gültigkeit ihrer Zeugnisse erstreckt sich nicht überdie Grenzen der Obrigkeit, die ihnen solche zu crtheilen,Macbt verlieh; in fremden Ländern ist sie, ohneneue Bestätigung, ein Titel, wie jeder andre, dennian aus der Ferne mitbringt, und in Ansehung der-Geschicklichkeit ihrer Geschöpfe (der Creirten) wird Je-dermanns Urtheil nichts weniger als gebunden. ZumDepositor der Wissenschaft, die ein Universitäts-proseffor zu treiben hat, ist er nicht anders als jederandre Lehrer bestellet, daß er sie selbst wohl inne habeund rechtschaffen lehre; weiter ist bei ihm nichts d e-ponirt worden. Bei vielen Depositors wäre auchdas Depositum, (wie die Geschichte zeigt,) in schlechtenHände», da, wie hierangegeben wird, in dieser ihrer,,Fabrik, nach einem nicht Übeln Einfall, nicht nurder ganze Inbegriff der Gelehrsamkeit, sondern dieKöpfe selbst fabrikmäßig behandelt wer-den sollen." Oder das Depositum war bei den