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Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
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II. Vernunft

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endlich gar die absolute Vollständigkeit der Abhän-gigkeit des Daseyns des Veränderlichen in der Er-scheinung" zu dichten, wenn sich ihr diese Gemein-satze nicht selbst aufdrangen, .damit sie solche parti-cularisire? Weshalb soll sie den Verstand über dieSchranken aller Erkenntniß hinaus spornen? Geradedas Gegentheil thut sie, als eine zusammen-nehmende, scheidende, bescheidendeVernunft. Was über uns ist, spricht sie, bleibeau seinem Ort; zu uns steige daraus nieder, wasunser ist und zu uns gehöret. Dies macht sie imAllgemeinen als Merkmahl klar, und bindet es zueinem Schluß; sie stützt sich aufs Allgemeine, damitdaraus im Besondcrn etwas gegründet werde.

ri. Das regulative Principium derVernunft kann also nicht ,,ein Problem seyn,um dcr Vollständigkeit in der Idee gemäß, eineRegel vorzuichreiben, nach welcher sic vom Beding-ten, vermittelst aller einander untergeordneten Be-dingungen zum Unbedingten fortgeht, obgleich diesesniemals erreicht wird," welcher kvaus iirmZinariuseine Lockung wäre, die zu nichts führet. Umgekehrtsucht sie aus dem Bedingungslosen, das ihr dieEinbildungskraft in allgemeinen Ausdrücken vorspie-gelt, den Weg zum Bestimmten, d. i. zum Beding-ten. Statt B. aus den phanlasirenden Worten:W elt, Weltall, WeItganzes, Mate-rie u. f. Sprünge ins Unermeßliche zu thun, unddiese hyperbolische Bahn gar für ihrregulircndesPrincip" zu nehmen, kehrt sie von solchen Allge-meinbegnffen auf das Besondere. Seyn, D a-scyn, Dauer, .Kraft will sie, jene nur in