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Zur Philosophie und Geschichte Theil 14 (1820) Metakritik zur Kritik der reinen Vernunft
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II. Vernunft

Falle, wenn es den Anschein hat, daß alleanzugebende bcsondre Falle daraus ab folgen,wird auf die Allgemeinheit der Regel, aus dieseraber nachher auf alle Fälle, die auch nicht angege-ben sind, geschlossen. Diesen will ich den hypo-thetischen Gebrauch der Vernunft nennen."*)Die Namen waren langst bekannt; hier werden sieverführend angewendet. Ist der Vernunft das All-gemeine nur problematisch, als eine bloße Idee,(mißbrauchter Name!) d. i. als ein Wabnbild, einAllgcmeinspruch gegeben, so hilft das Versuchen ein-zelner Falle an der Regel nichts, um sie dadurchzur Allgemeinregel zu erbeben. Ein so hypothetischerGebrauch der Vernunft wäre kein Vernunftgebrauch,sondern ein Prokuren unter einer Vorspiegelung,mit der ich mich, lüstern nach einem Nichts, täusche.Anerkennen des Allgemeinen im Beson-der» ist die Vernunftregel. Möge der für michunüberfthliche, mithin unerweisbare Allgemeinsatz ansich seyn, was er wolle; er gik für diesen Fall:denn dies Besondre ist in ihm erkennbar.

,,Der hypothetische Vernunftgebrauch geht alsoauf die systematische Einheit der Vcrstandescrkennt-nisse; diese aber ist ein Probirsrein der Wahr-heit der Regeln. Umgekehrt ist die systematischeEinheit (als bloße Idee) lediglich nur projectirreEinheit, die man an sich nicht als gegeben, son-dern nur als Problem ansehen muß." **) Aber-mals umgekehrt. Eine projectirte Einheit, die man

*) S. 6?/l. ,**) S. 675.