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I. Verstand
Den Schülern des großen Mannes, dck eine„Kritik der reinen Vernunft, der Ur-teilskraft" u. f. schrieb, ist indeß dieser Nameso lieb geworden, daß sie nicht nur Kritiken überNatur- und Uebernatur - Vermögen schrieben, son-dern sich unterscheidend kritische Philosophennannten, und alle, wenigstens die höchste Philoso-phie zuletzt, in eine Kritik dieser Vermögen setzten.Diese kritische Philosophie, sagt man, seydie einzig-mögliche, die einzig-wahre.
Wohlan dann! Eben der ungewohnte Namelegt eine größere Pflicht auf. Jeder Richter, errichte Naturvermvgen oder Kunstwerke, muß voneinem klar Gegebenen ausgehn und nicht ruhen,bis dies Gegebene deutlich bestimmt sey. Er mußnach einem Gesetz richten, dieses in seinen Ur-theilsgründen deutlich angebcn und genau anwenden.Endlich muß sein Urtheil selbst klar, gewiß, ausdem Gegebenen nach der ihm gegebenen Norm ent-sprungen seyn; oder es wird gelautert.
Jede Läuterung unterwirft sich denselben Ge-setzen ; und da der Verfasser der Kritik der reinenVernunft seine Schrift als das Werk anführt, „wel-ches das reine Vernunstvermögen seinem ganzen Um-fange und Grenzen darftellk," *) so darf undkann es nicht anders als mit Prüfung, d. i. kritischgelesen werden. Die Anmerkungen, die daher ent-
*) Prolog zu einer jeden künftigen Metaphysik, dieals Wissenschaft wird auftreten können. Riga»783. Borr. S. rh,.