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Inhalt.
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„Bon einem Departement, gestiftet, alleobern Facuttaten zu controlliren." . .H5i.-H.b3
„Die philosophische Faculrat kann von derRegierung nicht mit einem Jnterdict belegt 'werden." ....... H53— H5ö
„Was sich die ober» Facultaten von der phi-losophischen gefallen lassen müssen." , H56— Hb?„Geschäftsleute sollen sich nicht erkühnen, denPhilosophen zu spielen , weil sie ihr Wissennur von den Facultaten herhaben." . . HL?—H58
Protestatio» gegen diese Behauptungen. . hbg—hörDer Screit der Faculrären. Eine kritisch-freundliche Anrede. .... . hßu— H6H