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aus Menschenliebe zu lügen.
er zeigt, daß er die Wahrhaftigkeit nicht für Pflicht an sich selbstanerkenne, sondern sich Ausnahmen vorbehält von einer Regel, dieihrem Wesen nach keiner Ausnahme fähig ist, weil sie sich in diesergeradezu selbst widerspricht.
Alle rechtlich-praktische Grundsätze müssen strenge Wahrheitenthalten, und die hier sogenannten mittleren können nur die nähereBestimmutig ihrer Anwendung auf vorkommende Fälle (nach Regelnder Politik), aber niemals Ausnahmen von jenen enthalten; weildiese die Allgemeinheit vernichten, derenwegen allein sie den Namender Grundsätze führen.