das Studium der Theologie bete. 45
Unsere Zeit bietet Ihnen zu diesem Studiumvorzügliche Hülfsmittcl dar. Michaelis mosai-sches Recht ist ein sehr gedachtes und gelehrtesRaisonnemcnt über MoseS Gesetzgebung; das letzteStück von Jerusalems Betrachtungen*)(leider das letzte!) enthält tiefe Blicke in den Geistseiner Gesetze: meines Wissens ist Er der erste
Thcolog in Deutschland, von solchem Reichthumschöner philosophischen Kenntnisse und von dem wirk-lich politischen Blick. Wollen Sie künftig weitergehen, und Moses Angesicht 'durch die Decke desTalmud betrachten: so werde ich Ihnen eine Reiheanderer, aber meistens schlechterer Hülfsmittcl zunennen haben, die Ughclli großentheils gcsammlethat. Lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit für dieSpencersche Hypothese, daß Moses auf ägypti-sche Gesetze Rücksicht genommen, kein Grauen ein-jagen. Spencer hat sie zum Thcil übertrieben;an sich aber ist nichts natürlicher als diese Meinung.Moses war ein Aegypter; Israel kam aus Aegyp-ten; die Denkart beider war dort gebildet, undwenn Sie auch die unmittelbarste Eingebung an-nehmen , so hat sich Gott ja immer den menschli-chen Seelen nach ihrer Fassungskraft bequcmt, und,statt sie fortzubilden, sic nie zerstört und neu ge-schaffen. Moses Gesetzgebung hatte es ja eben zumZweck, sie von Aegypten wegzugestalten; und sohat diese Meinung nicht nur nichts ungöktliches,sondern sie leitet uns in einen Kreis der nächstenLocal - Umstände, die Gott zu seinem Zweck ge-
°) Braunschweig 177g.