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Religion und Theologie Theil 4 (1826) Christliche Reden und Homilien ; 2
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203
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uns Ho Milien,

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te: denn bas gehört allen Men sehen zu.Gott wird alle Werke vor Gericht brin-gen, auch das verborgen ist, es sey gutoder böse,

* . *

Angelobung.

Nachdem Sic, gnädigster Herr, dieseWahrheiten und Pflichten aus eigner Uebcrzeugungbekannt haben, so frage ich Sie vor Gott, vorIhren Eltern und dieser Versammlung, oh Siedieselben gewissenhaft für Ihre Religion halten,Sich von dieser nicht abwendig machen lassen,sondern darin verharren wollen?

Ja.

Wollen Sie jeden Jrrthum und jede Verführungfliehen, die Sie dieser Ueberzeugung und ihrer Be-folgung abwendig machen können?

Ja.

Und versprechen, der Regel des Wahren und Gu-ten, Ihrem innersten Bewußtfeyn nach, immertreu zu sepn?

Ja. SowahrmirGotthelfe.(Handgelobend.)

Im Namen Gottes, als in die heilige HandSeiner Fürstlichen Eltern gegeben, empfan-ge ich diese Angelobung vom Erbprinzen unsersLandes, auf Ehre und Treue.

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Ehe im Namen des Hochheiligen die Worte desSegens über den Angelobenden gesprochen werden,