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Zur Philosophie und Geschichte Theil 15 (1820) Kalligone
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und Kun stri c hte re y.

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»hne Regel, d. i. ei» kritisches Unmaas gleichgültigbleiben. Auch ist k ci l t e Verachtung nicht dasEinzige, womit sie den Unwissenden oder Muthwilli-gen, der sic hintergeht, und mit ihr ein kritischesSpiel treibt, zu strafen hakte ; sondern

r. Desto wärmere Theilnehmung andem Beleidigten soll den Beleidiger strafen. AlleMänner der Wissenschaft und Kunst treten für denauf, an dem eine Kunst und Wissenschaft sgeschmä-het oder in Fortschritten zurückgchalken ward; sothu» es andre Nationen. Sind wir hierin» zngleichgültige Deutsche, die wohl gar offenbaren Un»billigkeiten zulachen und mit einemauch der bekamsein Theil" die Sache abgethan halten; so sindvon dieser nieder» Unart gewiß nicht alle Deutsche.Die edlere Nemesis, die Uebermukh und Unrecht nichtdulden kann, schlagt auch in unser,» Bissen. Nieerhielt sich der Ruf eines Uebcrmüihigen nur bis anseinen Tod, geschweige langer; oft strafte ihn un-versehends deS Uebermüthigern Geißel und die stren-ge Zeit am strengsten. Rühmlicher ist kein Unnntth,als der ohn' Ehrsucht und ohne Parthei, gleichgül-tig, wie er auch beurtheilt werde, für den Ruhmseines Volks, für Förderung der Wissenschaft, 'fürFreyheit des Gebrauchs aller Seelenkrafte, für echteKunst und das Werkzeug aller Seelenkrafte, dieSprache, zürnet.

2. Die strengere Ahndung gegen den Mißbrauchder Kritik, übe die Kritik selbst, der die Ehreihrer Kunst werth ist. Indem sie sich der Mitge-noffenschafr mit Halbkennern und Muthwilligcn ent-zieht, und sie als eine unchrbare Gesellschaft verach-