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Zur Philosophie und Geschichte Theil 15 (1820) Kalligone
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lind, Kunstrichterey.

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an ihn die Mittel seiner Erreichung. Ihr liegtein Gesetz, eine Regel zum Grunde, die sie an-wendek. Eine Kritik ohne Gesetz, ohne Regel undGründe heißt Akrisie und ist blinde Willkühr. Siezerreißt den Faden Heller Begriffe und Uctheile, dervon Griechenland aus durch alle culkivirte Nationenfortging, und öffnet der apodiktischen Barbarei) dieThore.

Dem Namen selbst nach ist Kritik Ausspruchnach einer Regel, die dem Beurtheilten sowohlals dem Urtheiler unerkennbar, von beiden anerkanntund dem Werk anpassend ist, über welches gespro-chen werden soll. Ohne diese Bedingungen ist derAusspruch des Richters eine u n ap 0 d ik ti s cheApodixis, d. i. ungebührliche Anmaßung.

Echte Kritik mit Gründen, nach Gesetz undRegel, ernsthaft erwogen, unpartheiisch gesprochen,ist einer Nation unentbehrlich: denn wer sollte die

»»belehrte Menge belehren als die Kritik mit Grün-den ? Ein apodiktisches Tribunal dagegen, das ohneGründe, nach einem Codex, der Begriffe, Zweckund Vorstellungen des Zwecks förmlich aushebk, nachsolchen willkühclich oder leidenschaftlich spricht, ja dieGesetze selbst in ein Spiel setzt, mit dem man spie-let, ein solcher Markt ist der Nation eben so unan-ständig als schädlich. Ueber s keines VernünftigenWerk urtheilt man vor einem Vernünftigen ohneGründe. Wer sich nur vor einer Nation und zuihr sprechend über alle ihre Gcisteswerke dergleichenapodiktische Urtheile anmaßt; entweder muß der er-weisen, daß über ihn der Geist alles Genies undHerders Werke z. Phil. u. Gesch, XV, S Xe-l/sZ-oue.