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Zur Philosophie und Geschichte Theil 15 (1820) Kalligone
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und Kunstrichte rey.

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V- Von Kunstrichterey, Geschmack undGüte.

Kein Name sollte vorsichtig-scheuer machen, alsher Name Kunsrri chter: denn ein wie hohesGeschäft ists, über Kunst richten!Verstehe ichauch, spricht der Bescheidene zu sich, was Kunstund diese Kunst sey? Habe ich das System ihrerRegeln gefaßt und erprobet ?" Denn wie keine Kunstohne Uebung möglich ist, so auch ohne Kenmniß die-ser Uebung kein verständiges, reines, richtiges Ur-theil. Und dieses Kunstwerk zu kennen, zu beur-Iheilen, bin ich Geschäftes, unparttzeiisch, muntergnug? Unterrichtet gnug zu sehen, wie eben diesWerk im Reich und in der Geschichte der Künstesteht? Kenne ich dies Reich? übersehe ich diese Ge-schichte?" So der Bescheidene. Denn wen ver-dammt, wen lobet sein Uriheil? Nicht das Werk,sondern sich selbst; jenes bestehet für sich, wie esist, gut oder böse; in der Kritik ist vc», seinem Ur-thcil die Rede. Dies rechtfertigt die Zeit, oder be-grabt es mit Verachtung. Die Namen der Urheberschlechter Urtheile kommen ans Licht oder sie bleibenMs sie seyn Mlltesl, Ahn na men, Anonymem