des vergangenen Jahrhunderts.
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K. Rechtsgelehrsam keit und Politik.
Nebst der Philosophie hatte Leibnitz sich nachDeutschem Bedürfniß auch auf ein Drotstudium,die R e c h ts ge l e h r sam kci t, mit Fleiß und Ernstgeleget, indem, wie man in Deutschland sagt, nurdurch sie und ihre Formulare die böchste Staats-würde zu erlangen ist, er also auch durch sie seinFortkommen hoffte; er war in ihr Doctor. Undwie sein Geist allenthalben hin, wohin er blickte,philosophische Uebersicht und Ordnung schuf: so han-delte seine erste Schrift in diesem Fach sogleich „vonverflochtnen R e c h ts fa l l e n. " Die andrestellte „philosophische Fragen über sol-che" die dritte „eine neue Methode auf,die Jurisprudenz zu lernen, sammt einemBerzeichniß dessen, was in ihr Wünsch-bares noch fehle." Die letzte schrieb er ohneBücher, auf der Reise, im zwanzigsten Jahr. Daim Verzeichniß dieses Wünschbaren sich auch ein neu-geordnetes Oorpus juris befand, so mußteLeibnitz zwey Jahre nachher, (wahrscheinlich zurStrafe seines jugendlichen Genius) im Dienst desKurfürsten von Mainz selbst Hand daran legen. Sei-ne Ausführung kam nicht zu Stande. Zwanzig Jah-re nachher (0690.) ging er in Hannover wieder ynSWerk; cs sollte ein Aus b und Römischer G e-setze in einer einzigen Tafel werden, die alle Haupt-regeln begriffe, aus deren Combination jedevorkommende Frage entschieden werden könnte. Einwahres eäiLturrr perpmtuum; dem sodann ,seine