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,i2 I. Unternehmungen d. verging. Jahrhunderts
2. Wäre auf solche Weise der gute Name ge-schützter .Juden in Sicherheit gesetzt und würdedarin durch» strenge Gesetze gegen Verlocker und Be-trüger, gegen Hehler und Stehler, gegen Zins-,Trödel- und Betteljudcn gehalten: so betrachre sich
die Christenheit gegen das Judenthum als-der Wacht-habende, gebildetere Theil, gehe ihm mit edlemBeispiel voran, und zwinge ihn gleichsamdurch Vorsicht und Zutrauen zur Ach-tung gegen sich selbst, d. i. zur Ehre.Alle Gesetze, die den Juden arger als Vieh achten,ihm nicht über den Weg trauen und damit ihn vorden Augen Aller täglich, stündlich Ehrlos schelten,sic zeigen die fortwährende Barbarei des Staats,der aus barbarischen Zeiten solche Gesetze duldet.Um so mehr müssen dick Gesetze Rache, Haß odermindstens verbissenen Groll, erzeugen, da in man-chem Betracht der Jude ein schärferer Ehren-richter ist, als der gemeine Christ cs seyn kann.Diesen druckt gewöhnlich die Würde seiner Vorgesetz-ten und der höheren Stände wie Blei und Eisen zuBoden, daß er kaum aufrecht stehen, geschweige ge-rade sehen kann, indem von Kindheit auf seine Begriffeüber Stand und Ehre verschoben und irre gemachtwerden. Nicht also der Jude. Da er auf keine Wür-den im Staat Anspruch machen darf, wohl aber mitallen Ständen Gewerb' hat, die Schwächen Allerkennet und ihre Geheimnisse weiß: so lernt Er allesschätzen und wahren Werth vom falschen gewiß unter-scheiden. Also auch für seine Person hat er einreineres Gefühl für Ehre, als man ihm gewöhnlichzutrauel, indem er dies« von Complimcnten, die ihm
nichts