io4 I- Unternehmungen d. vergang. Jahrhunderts
Eölibat sey ihm untersagt, also bleibe ihm kein Ge-werk, als der Handel. Dem Staat, sagt der Rab-bi, thue es wohl, wenn die Gewerbe, gleichsam nachAegyptischer Art, vertheilt seyn; durch den Handelwerde, der Jude von Künstlern sowohl als Staats-bürgern unterschieden. Von Jenen: denn auf Künstedürfe er sich nicht legen; von diesen: denn in Län-dereien und Pallaste dürfe er seine Gelder nicht ste-cken; sie blieben also dem Handel. Eben deßhalbaber dürfe der Staat einen übermäßigen Reichthumder Juden nicht fürchten, theils weil nur der Er-werb von Ländereien das veränderliche Glück desHandels sichre, theils weil zahlreiche Familiendie natürliche Folge früher Heirathcn und des ihne^tverbotnen Eoncubinats seyn, mithin den väterlichenErwerb theilen. Auch schon der starken Abgabenwegen komme selten ein großes Vermöge» auf daszweite Glied des Geschlechts. Die Juden seyn als„nutzbare Knechte des Staats zu betrachten,da dann der Rabbi den Nutzen von 6000 Jüdenfür Venedig berechnet. Die Verbrechen der Judenkönnen verhütet werden; ihr Gesetz sey nicht men-schenfeindlich ; welches letzte er angelegentlich erweiset.Er zeigt, warum nicht in allen Städten und Staa-ten die Juden geduldet werden; Seehandelsstädtcnaber seyn sie nützlich. In katholische schickten sie sichmehr als in protestantische Staaten, da sie Jenenim Artikel der Traditionen und verdienstlichen Werkenäher kämen u. f." So bescheiden, fein und klugschrieb der italianische Rabbi nach Ort- und Zeit-verhältnissen im Jahr i 633 ; nicht stolz auf dieEultur seines Volks, nicht trotzend auf allgemeine