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Zur Philosophie und Geschichte Theil 13 (1820) Nachlese historischer Schriften
Entstehung
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417
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III. Recensionen.

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ßen u. f. sammt den verschiednen Rechten, diesie daselbst erlangt und festgesetzt baden, mit histo-rischer Pracision redet, ist jedem Liebhaber seinesVolks und der Geschichte desselben uncntbebrlich;auch was sich aus der Geschichte andrer Unterneh-mungen, z. B. der Spanier in Languedok, der Jo-hanniter und Tempelherren in Ungarn hinein mi-schet , die Chronik der Petscheneger und Kenianerselbst ist hier gleichsam , neu entdecktes oder neu be-festigtes gewonnenes Land. Dem Vers, steht einAusdruck zu Gebot, der mit Bündigkeit und KraftScharfe des Witzes und Urtheils so glücklich vereint,daß manche kurze Stellen seiner Vorreden, seinerAnmerkungen und Einschaltungen mehr sagen undweiter Hinweisen, als lange schale sogenannt-philo-sophische Eommentare. Die wahre Philosophie derGeschichte ist nicht die Geschichte n xrrovi ersinnenoder mahlen, sondern üActu darstellen und ordnen-

Das Meistertalent des Vers, historischeKritik, hat sich also auch in dieser Schrift erwie-sen.» Gleichviel, woran es geübt werde, ob an einemPrivilegium der Siebenbürgcr oder dem Recht einerKolonie; es wird lehrreich für die ganze Geschichteder Mittlern Zeiten, ja für die Menschengeschichteüberhaupt: denn Alles hat in dieser Eine Tendenz,

und strebt zusammen zur Kultur, oder wie der Vers,sagt, zur Völker - M e n sc h w e r d u n q. ScblötzersEommentar zum Privilegium der Siebenbürger istauf allen Blattern lehrreich.

Sonderbar wird es vielleicht manchem Leser,wenn er in unsrer wortschaumenden Zeit die Stimme-HerdersWerfe z.Phil.u.Gesch. XHl, D d