Siebenbürgen, von Sc h l ö tz e r. Nicht um dieseDeutschen „in Siebenbürgen" allein , (deren Urkun-den, theils ganz, theils in Auszügen das erste Stück-und deren Haupturkunde, da» Privilegium KönigsAndreas !l. vom Jahr 1224 das dritte Stück miteinem kritischen Commentar gibt), hat sich der Vers,verdient gemacht, indem er ihre Geschichte darstelltund ihre Rechte vertheidigt; sondern um die Ehreder Deutschen, wo sie auch leben , indem er das ih-rem Gharakter früh ungebildete gute Gefühl vonrechtlicher Ordnung, ausharrcndcm Fleiß, treuerSittlichkeit, mithin ihr Verdienst um die praktischeKultur der Menschheit durch Lhatsachen erweiset.Der Unterschied zwischen Lebensart der Deutschenund Madscharen wird hie und da schneidend. In-dem der Vers. dcN wahren Blick strenge verfolgt-„Thicre müssen Menschen, ziehende Horden Volker-Völker Menschen - Völker werden ," und die Eigen-schaften oder sogenannten Vorzüge jeder Periode die-ses Fortschrittes in treffenden Zügen neben einanderstellt; so tritt das Verdienst der Deutschen durchihre frühe Municipal-Einrichkung, die eine bürgerli-che Freiheit und SclbstregieruNg mit sich führte, sowie auch ihre Bemühung um die Eultur vicUr Ge-genden Europa's, durch Betriebsamkeit und Künstein einem bescheiden - schönen Lichte gleichsam voNselbst hervor. Der größte Theil des zweitenStücks dieser historischen Untersuchungen, der vomdeutschen Municipalwesen von den Edlonien derDeutschen in Oesterreich- Ungarn, Siebenbürgen-Bremen, Holstein, Meissen, Mecklenburg, Preu-ßen
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Zur Philosophie und Geschichte Theil 13 (1820) Nachlese historischer Schriften
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416
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