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II. Nachlese
Ordens, (dafür halte der Orden dieselbe,) unddiese absolvirten, wie es der Großmeister wollte."Die geistlichen Privilegien der Tempelherrn warenvon jeher den Bischöfen und Kathedralkirchen einDorn im Auge gewesen; jetzt mußten also auchihre geistlichen Verrichtungen Ketzerei werden, damitdie Anklage sich zur Aufhebung des Ordens qualisi-cirte. Im Kapitel vergab der Großmeister nicht alsBeichtvater Sünden; sondern er bestrafteoder erließ Vergehungen gegen die Ordensregel.Dies zu thun, war er gesetzt, und wenn alle Groß-meister es von jeher gcthan hatten, wäre der Ordenin guter Zucht geblieben. Wenn er also sagte:Deus remittst tibi et nos> reinittirnns st vaäasnci krntrein saeercloteiri, <zui adsolvat , und dieSam rechten Ort sagte, so that er, was er thun konn-te und sollte. Den Namen Gottes konnte er auchdabey brauchen, denn cs war ein geistlicher Orden;nur Er im Kapitel sollte priesterlich absolvicthaben — das war die Anklage, die unser Autorziemlich verwirrt hat *).
4- Ihre Priester ließen die Worteder Consekration weg. Abermals Ketzereyder Albigenser, weil diese das eonsieere corprusLliristi nicht glaubten. Ohne diese Erläuterungwird's abermals unverständlich, warum die Tem-pelherren inquirirt wurden; „ob sie geglaubt„hätten, den Leib Christi oder eine bloße Hostie zu„empfangen?" **) Die Ketzerei war albigensisch.
Ü.
*) S. b — Sh. ") Füßli, LH. r. S. 76. Sg.
24,1. LH. 2. S. Li. 7b. u. f.