historisch - philosophischer Schriften.
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rnitibus, ^.clvocatis er Viaecloiriiwis ^.bkatissa-runr Gericht - und Gesetzgebung geholten ward; son-dern auch bey allen außerordentlichen königlichen Ge-richten und Commissionen waren sie die Ersten*).Da unter den Merovingern manche ihrer Vorzügeeingeschränkt oder verdränget waren, kamen sie jetztallein unter sich, bekamen eigne Wahl und Juris-diction **), standen, wie gemeldet, nur unter derReichsvcrsammlung ***). Zu ihrem Unterhalte wur-den jurs ckiviwo Zchenden-f) ausgeschrieben, die vor-aus nie üblich gewesen, sie bekamen Zinsen von denPrccareien, Anwartschaften auf die geraubten erledig-ten Stellen, noch gar im Testamente bedachte sieKarl: sie waren also an Ansehen, Amt, und Unter-halt der etablirtc erste Reichsstand, dem die Krone ge-wissermaßen noch in Schuld blieb. /
So wuchs IV. das Reich durch geist - und welt-liche Kriege fort. Die freien Sachsen konnten undwollten ihre Gottes - mit der Königsfahne, ihre alt-deutschen Sitten und Rechte mit keinem monarchi-schen Hofgericht vertauschen, wenn sie die Vereini-gung so widriger Sachen mit ihren Folgen am präch-tigen, berühmten Frankenrciche in allen Mcrovingi-schen Jahrbüchern sahen. Karl also predigte Taufeund Unterwerfung: er kam mit Wasser und Blut:
*) Mably Betr. über die Gesch. v. Erkr. B. 2. Ab-schnitt 2.
dolässt. tlonsrir. Imp. 'I'. I. L, Lztz.
**') Uslur. Lsp. IV. Lä. 3o6. 02 . ig.
Montesq. XXXl, c. 12. Strub. Nebenst. LH-b. Abhhl. 3S.