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Religion und Theologie Theil 12 (1829) Christliche Schriften ; 2
Entstehung
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419
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Lehrmeinungen und Gebräuchen. 41g

Straft werth achten; die dem Gesetz nothwendigeHärte ward dadurch mit Milde gemischt, körper-licher Zwang nahm die Gestalt einer freien Dar-bringung an, dem Schuldbekennenden ward dieStraft in eineVerschonung" verwandelt. DieseVerschonung hieß Vergebung d. i. Aufhebung einerSünde, die jedoch nicht ohne Büßung war: denndie Darbringung selbst, die Stellung am Zelt de-Nationalgottes, das eigne Bekännlniß des Verbre-chens oder Vergehens war B ü ß u n g. Auch demchristlichen Pfaffenlhum entging dieser Sinn nicht,es legte Bußen auf; es vergab nicht ohne Ahn-dung und blieb dadurch wenigstens sich und demJudenthum treu.

Dagegen eine SündenvcrqA'ung in Bezug aufeine fremde Büßung der klarste Spott ist, denman mit Schrift und Religion treibet.So wirmuthwillig sündigen, sagt jene, nachdem wir dieErkänntniß der Wahrheit empfangen haben, habenwir fürder kein Opfer mehr für dieSünde;" denn alle bildlichen Substitutionen hatdie Offenbarung der Wahrheit aufgehoben,daßin moralischen Dingen keine Substitu-tion, keine V i c a ri a t s b ü ß un g statt-finde." Wer sündigt, wird gestraft; jede Sündeist Strafe. Jene Gräuel der alten Zit, Mißver-ständnisse, Jrrthümer, Laster, Schwachheiten sindweggeihan, daß hinfort eine neue Zeit sei, in derJeder für sich stehe und heilig sei, wie Gr. (1 Joh.2, r 4. 3 , 3 . 2 Gor. ü, 14 21.) Das Alte istvergangen; Alles ist neu worden durch das uncr-

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