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Religion und Theologie Theil 12 (1829) Christliche Schriften ; 2
Entstehung
Seite
359
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Lehrmeinungen und Gebräuchen. 35g

vor dem Wort Dogmatik hatte, das Ansehen, dassie sich als Gesetzbuch, als Institutionen und Pan-decten der Religion anmaßle, waren Töchter derUnwissenheit, der Barbarei oder eines hierarchischenStolzes. Zeder Oegulsius mag sich Meinungender Rechtslehrer nach seiner Art sammlen; deshalbwerden diese kein Gesetzbuch, nicht Justinians In-stitutionen, Novellen oder Pandekten. *)

11 .

In mancherlei Rücksicht kann der Werth einerZusammenstellung von Lehrmeinungen geschätzt wer-den ; in Rücksicht ihres Reichthums an Materienund Gelehrsamkeit, oder ihrer Genauigkeit undOrdnung, oder der Schönheit ihres Ausdrucks we-gen u. f.; immer aber bleibt eine Zusammenstellungnur das, was sie ist, Fachwerk, Tabelle,Register, in welcher Form sie auch erscheine.

12 .

Die schlichteste Form war die, nach der diese

*) Was einige Protestanten zu dieser Ungebühr ver-leitete, waren die Jesuiten und das tridentinischeConcilium. Jene hatten in ihren Zankgcsprachenmit den Protestanten die Scholastik nieder insFeld geführt; ihre Gegner wollten und mußtenmit gleichem Geschütz donnern. Das Conciliumhatte jedes festgesetzte Dogma mir einem Ana-thema versiegelt; die Protestanten antworteten inAnathemen gleichfalls. Glücklicher Weise ist dieseDonnerzeit vorüber.