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Religion und Theologie Theil 12 (1829) Christliche Schriften ; 2
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199
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Vom Geist des Christenthum S. 199

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Oder wird die Ehristenthumsgesellschaft alseine löbliche Handwerkszunft mit solchenund 'andern Privilegien (coUaFium licitum s.xrivilsZiaturn) geduldet, so theilt er daS Schicksalaller dergleichen Zünfte. Es hasset und neidet dieNcbenzunft, halt viel auf die Worte seinesehrbaren Grußes, auf die Urkunden und Frcihcit-briefe seiner Handwerkslade u. f. Thue jederwas seines Amts ist; ihr gelben, blauen, rothenFische, thut eure Pflicht! Am Ende seyd ihr dochSpielmarken des Staats, der euch in seine Kästchensammlet,- und euren sammtlichen Dienst- undGrußeifer auslacht.

Gemeinschaft des Geistes ist eine andreSache. Er hangt nicht vom Staat ab, wird vom Staatauch weder beschützt noch besoldet. Er will nicht mit-herrschen ; sondern herrschet allein: denn er istGeist. Aber verborgen, zwanglos, geistig, durchMacht der Ueberzeugung und einer unermüdlichenThatigkeit; aus Liebe, doch nicht um Liebe. SeinReich ist so weit, als das Reich menschlicher Herzenund Seelen; seine Gemeinschaft so frei, als derUmfang und die Zusammenwirkung menschlicherGedanken. Wer was Gutes wirket und gcwirkethat, hats Ihm gewirket; er kennet keinen Haßund Neid, keine stolze Absonderung, oder privilc-