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An Prediger.
unsere Gegenparlhei, wcnns auf Philosophlren ein-mal ankommt, nicht ungleich stärker? Wohin hatman denn nicht schon Kirchenrecht und G e-tvalt kirchlicher Gesetzgebung und desobersten Bischofs und des mehr alsSohns Gottes selbst, allenfalls auch ganzneue Staalsrcligion zu geben, wohin nicht schonhinaufphilosophirt? Und in den Ton stimmten wirein ? Aus welchem Grunde, mit welcher B c-rechtigung Wir? Von andern rede ich nicht.
Einräumungen? welcher Autorität?welcher Vortheile und Freiheiten? Und vonwelcher Gesellschaft? — Wenn nun aber dieFrage wäre, wer der bürgerlichen Gesellschaft ihreFreiheiten cingcräumt, die sie andern cinraumt?und seit wann ihr und denen von ihr das cin-gcräumt sey? und ob alle Freiheiten und Autori-täten der Prediger Einräumungen der bürgerlichenGesellschaft wären, um davon Existenz, Gül-tigkeit, Berechtigung, Wahrheit zuerhalten? Und ob dies Etwas vom Socialkomraktunabhängige, durch sich selbst bestehende, nicht ge-rade Religion, Wort Gottes seyn könnte?Und dies historisch bewiesen, oder wenigstens nachden Grundverfassungen christlicher Landerdafür anerkannt, Prediger also die Depositairseines Schatzes von Offenbarung wären, selbst vonder bürgerlichen Gesellschaft dazu bestellet, darüberzu wachen? — Ueberhaupt kenne ich kein göttli-cheres , von allen Einräumungen politischer Conve-nicnz unterschiedencres Recht als — Wahrheit:was sie sey, oder was man dafür erkennet!