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Zur Philosophie und Geschichte Theil 6 (1820) Ideen ; 4
Entstehung
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Recht des Krieges, und sollte dermaßen unter sievertheilt werden, daß alles noch ein Gemeingut blie-be; wie war dies möglich? Hirtenvölker auf ibrenSteppen, Jager in ihren Wäldern, ein Kriegsherrbey seiner Beute, Fischer Key ihrem gemeinschaftli-chen Zuge können unter sich theilen und Ein Ganzesbleiben; be» einer erobernden Nation, die sich ineinem weiten Gebiet niederlässct, wird dieses weitschwerer. Jeder Wehrsmann auf seinem neuecwor-benen Gute ward jetzt ein Landcigenthümcr; er bliebdem Staate zum Heerzuge und zu andern Pflichtenverbunden; in kurzer Zeit aber erstirbt sein Gemein-geifl, die Versammlungen der Nation werden vonihm nicht besucht; auch des Aufgebots zum Kriege,das ihm zur Last ward, sucht er sich, gegen Uebec-nehmung andrer Pflichten zu entladen.. So warsz. B. unter den Franken- das Marzfeld ward vonder freyen Gemeine bald versäumet; mithin bliebendie Entschlüsse desselben dem Könige und seinen Die-nern anheimgcstcllt, und der Heerbann selbst konntenur mit wachsamer Mühe im Gange erhalten wer-den. Nothwcndig also kamen die Freyen mit derZeit dadurch tief herunter, daß sie den allezeitfertigen Rittern ihre Wehrdienste mit guter Entschä-digung austrugen; und so verlor sich der Stammder Nation, wie ein zertheilter, verbreiteter Strom,in kraftloser Trägheit. Ward nun in diesem Zeit-raum der ersten Erschlaffung ein dermaßen errichte-tes Reich mächtig angegriffen; was Wunder, dafieserlag? Was Wunder, daß auch ohne äußern Feindauf diesem trägen Wege die besten Rechte und Be-sitzthümer der Freyen in andre sie vertretende Händekamen? Die Verfassung des Ganzen war zum