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13 (1853) Die beiden Admirale : ein See-Roman
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So spricht das Landesgesetz, Sir Gervaise. Ware ich SirWycherly's Halbbruder, d. h. der Sohn der zweiten Frau von un-serem gcineinschaftlichcn Vater, so könnte ich ihn nicht beerben,und wenn unser Vater das Gut sogar durch eigenes Glück oderVerdienst erworben hätte."

Das ist abscheulich, Sir wirklich abscheulich und Ihrmüßt mir schon verzeihen, ich kann kaum glauben, daß in den gu-ten, ehrlichen, wohlmeinenden Gesetzen des guten, ehrlichen, wohl-meinenden Altenglands ein so monströser Satz enthalten sein kann."

Sir Reginald gehörte zu den wenigen Rechtskundigen seinerZeit, welche die Vortrefslichkcit dieser besonderen Bestimmung desgemeinen Rechts nicht anerkannten, was wohl auf seiner Seite demUmstande zuznschrcibcn war, daß er von jetzt ab an den Geheim-nissen des Advokatenstandes sogeringes, an dcrFamilienstistnng derWychecombc's dagegen, sofern sie durch jenes «Uolniu aufgehobenwurde, so großes Interesse zu nehmen hatte. Demnach war erauch über die offene Weise, womit der Seemann seine Behauptungals gleichermaßen der Vernunft, der Gerechtigkeit und Wahrschein-lichkeit widerstreitend verwarf, nicht sehr überrascht und nichtsweniger als gekränkt.

Das gute, ehrliche, wohlmeinende Altcngland duldet gleich-wohl noch manche drückende Gesetze, Sir Gervaise," antwortete er,und unter anderen eben dieses Gesetz über das Halbblut. Vielhängt dabei von der Art ab, wie man die Dinge betrachtet; wasdem Einen als Gold erscheint, hält der Andere für Silber. Sozum Beispiel" dieß sagte er mit einem spähenden Lächeln, dasfür ironisch oder vertrauensvoll gelten konnte, je nachdem der Zu-hörer cs anslegen wolltewürden die Klane gegen uns behaup-ten, daß England einen Usurpator ans dem Throne hat, währendsein gesetzmäßiger Prinz in der Verbannung schmachtet was I h rübrigens so wenig als ich znzugebcn geneigt sein werdet."

Sir Gervaise fuhr aus und warf einen raschen, mißtrauischen