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13 (1853) Die beiden Admirale : ein See-Roman
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Nun jedenfalls, Wycherly, wäre er St. James, der Zweitegewesen."

Es ist doch recht schlimm, Thomas, so gar keine Erben zuhaben. Hast du je während deiner ganzen Praxis einen ähnlichenFall erlebt, wo ein anderes Gut eben so, wie das unsere, ganzohne alle Erben geblieben wäre?"

Der Fall ist selten, Bruder; gewöhnlich gibt es immer weitmehr Erben, als Güter, um solche damit ausznstattcn."

So dacht' ich auch. Wird denn der König Herrschaft undTitel an sich ziehen, Bruder, wenn unser Lehen, wie du's nennst,an ihn heimfallcn sollte?"

Da er selbst die Quelle aller Ehre ist, so wird ihm wohl,denk' ich, an der Barouetswürdc nicht allzuviel gelegen sein."

Die Sache würde mir weit weniger Sorge machen, wennmeine Lehcnswürdc auf den nächsten Souveräne ans englischem Bluteüberginge. Wychccombe hat von jeher nur Engländern angchört."

So ist's, mein Bruder, und soll, wie ich hoffe, auch ewigso bleiben. Bin ich todt, so hast du nichts weiter zu thun, alsdir einen Erben auszuwählcn und ein Testament mit den gehörigenFormalitäten aufzusetzcn dann wird dein Gut nicht Fremdenanheimsallen. Vergiß dabei ja nicht, die Vererbung auf ewigeZeiten recht deutlich darin scstzusetzen."

Ach, Bruder," sagte Sir Wycherly, in seiner Unruhe rastlosumhcrtrippelnd,wie war doch Alles so ganz nach meinen Wünschen,so lange du noch frisch und gesund einhergingst; du warst meinnatürlicher Erbe -"

Dein Erbe vermöge des Majoratsrechts," unterbrach ihnder Richter.

Ja, ja, auf alle Fälle mein Erbe, und dieß allein schonwar für einen Mann, wie ich, der bei dem Gedanken an einTestament so eine Art religiösen Skrupels in sich verspürt, einwunderbarer Trost und mächtiges Labsal. Manhat mir in die Ohren