beifügen dürfen — auch ebenso geneigt, ein Gesetz znm bloße»tobten Buchstaben nmznwandeln, wie unsere republikanischen Zeit-genossen. Das vor uns liegende Patent ist auf den nominalenUmfang von hunderttausend Morgen ausgestellt, und enthält auchwirklich die Namen von hundert verschiedenen Eigenthümern,welche aber auf drei angehefteten Pergamenten, deren jedes drei-unddreißig dieser einzelnen Personen enthält, dem Erstgenannten,dem zn Lieb einzig nnd allein der ganze Vertrag geschlossenwurde — den wirklichen Besitz förmlich wieder abtretcn. DasDatum der letztgenannten Dokumente ist um mehrere Tage neuer,als das des königlichen Patentes selbst.
Die Geschichte der meisten Landgüter, mit denen der obenbeschriebene Landstrich schon vor der Revolution wie besäet war,ist, wenigstens was die Art ihrer Erwerbung betrifft, mit dereben erzählten völlig gleichlautend. Doch waren Geld nnd Ne-potismus nicht ausschließlich die leitenden Ursachen so reicher Be-willigungen. Von Zeit zn Zeit machten auch geleistete Kriegs-dienste ihre Ansprüche geltend, nnd die Fälle sind nicht selten, wobesonders gediente Offiziere, nachdem sie zuvor die Gebühren rich-tig bezahlt nnd die indianischen Ansprüche gesetzlich getilgt hat-ten, ein solches Landpatent gewissermaßen als Belohnung erhielten.Diese Verleihungen an alte Krieger waren, wenn sie nicht geradeOffiziere von Rang betrafen, selten von großem Belang: drei- bisviertausend Mvrgen wohlgclegcnen Landes schienen ein hinreichen-der Lohn für diese jüngeren Söhne schottischer Lairds oder eng-lischer Squires, welche gewöhnt waren, schon einen bloßen Pacht-hof als ein genügendes Besiythum zu betrachten.
Da die meiste» dieser Krieger von ihrer langjährigen Statio-nirnng auf den Gränzposten her mit dem Leben in den Wäldernund seinen Entbehrungen vertrant nnd gegen dessen Gefahrenabgehärtet waren, so zählte cs keineswegs zu den ungewöhnlichenErscheinungen, wenn Offiziere, sobald die Bedürfnisse ihrer Familie