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29 (1854) Die Seelöwen, oder die verlornen Robbenjäger : Roman
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Wir werden sehen, wir werden sehen. Ihr seid also bei derAnfertigung des Testamentes gegenwärtig gewesen, Josy?"

Gewiß, und zwar als Zeuge bei dem Akt, wie der Squirees genannt hat. Ich glaube, der Decan hat mich als Zeugen ge-wählt, weil ich mit der Robbcnjagd bekannt bin und mehrere See-reisen gemacht habe, denn das Schiff und die Robben waren stetsin seinem Munde. Ja, ja, das ist die Urkunde, und ich kann Euchsagen, sehr blaß und erschreckt war der Decan, als er seinen Namendarunter setzte."

Erschreckt!" wiederholte der Bruder,dicß ist jedenfalls ge-gen das Gesetz. Die Urkunde, welche Jemand unterschreibt, weilman ihn erschreckt hat, ist nach dem Gesetze gar keine Urkunde.Was ein Testament betrifft, so ist cs, was wir Frievensrichter«1ie8 iu»i" nennen, das heißtnicht todt" vor dem Gesetz."

Ist das möglich, Squire Job?" fragte die Scbwester, welchebisher wenig gesprochen, aber desto mehr gedacht hatte.

Ja, das ist lateinisch, glaub' ich, und gut lateinisch, wie manmir gesagt. Man kann fleischlich todt sein, aber vor dem Gesetzeleben."

Vor dem Gesetze wie seltsam! Das Gesetz ist eine wun-dervolle Sache für den, der etwas davon versteht."

Die würdige Mistreß Thomas sagte etwas viel Inhaltsschwere-res, als sie wahrscheinlich selbst ahnte. Das Gesetz ist eine wun-dervolle Sache, und am bewundcrnswerthesten wäre der, welcheruns sagen könnte, was es heute ist und was es vielleicht morgensein kann. Besonders ist das Erbrecht ungewöhnlich schwankend undunsicher, da das große Interesse, mit welchem die Gemeinden aufausgedehnte Besitzungen gewisser Personen blicken, die durch ihrgroßes Vermögen außerhalb der gewöhnlichen geselligen Kategoriestehen, sich jeder gründlichen Feststellung widersetzt. In der Türkeiund in Amerika wird der Besitz großer Ncichthümer leicht dasVerderben des Besitzers, denn die Verbannung in einer oder der