Tempelhof zu London. 47
Urkunde selbst gesehen, bin ich durch ihre Verbindung mitder Urkunde desselben Inhaltes von Elcenora, bekanntlichder Gemahlin Heinrichs II., davon überzeugt worden, daß,wenn diese Urkunde wirklich echt ist, sie diesem König, nichtHeinrich dem I-, «»gehört, was auch mit der angeführtenAngabe einer Inschrift in der Kirche des Tempels über dieZeit ihrer Weihung zusammenstimmt.
Aber auffallend ist es, daß der Bischofs Edmund vonChester» welcher als Kanzler die königliche Urkunde ausge-fertigt haben soll, nirgends genennt wird, und daß wederzu den Zeiten Heinrich des I., noch zu den Zeiten Heinrichdes II. ein Bischofs von Chester dieses Namens in denChroniken vorkömmt. Während der Regierung Heinrichdes I. kommen nur die Dischöffe Radulph und Siegfried vonChester vor kai'is Ulstor. major eU. ^Vats. S. 64.
70.); und im neunzehnten Jahre der Regierung Heinrichdes II- (1173) erhielt Johann von Ereneford das erledigteBisthum Chester (koZeri Ue HoveUen -uinales aä Ii. 3.S. 537.). Auch konnte der König Heinrich II. in demneunzehnten Jahre seiner Regierung nicht wohl zu Gloucestereine Urkunde ausstellen, weil er dieses ganze Jahr in derNormandie zubrachte (S. HoZ. Us Hov. aä 3.1175.).
Vorausgesetzt nun, daß diese Urkunde echt wäre, so mußsowohl der Name des Kanzlers, als die Zahl des Jahres derRegierung des Königs entweder unrichtig gelesen oder wenig-stens unrichtig abgedruckt worden seyn.